Lastenfahrräder einfach finanzieren
Lastenräder sind keine Erfindung des 21. Jahrhunderts. Sie waren bereits in früheren Zeiten fester Bestandteil des Stadtbildes und oft sogar weiter verbreitet als heute. Handel- und Gewerbetreibende, aber auch Boten- und Kurierdienste nutzten verschiedene Modelle. In letzter Zeit erleben wir eine wahre Renaissance der Lastenräder, die sowohl privat genutzt werden können als auch zum professionellen Transport von Waren oder Gütern geeignet sind. Das gewachsene Umweltbewusstsein der Menschen ist einer der Gründe für den vermehrten Umstieg auf das Cargo Bike – zunehmender Verkehr, fehlende Parkplätze sowie steigende Benzinpreise sind weitere. Zudem bieten moderne elektrische Antriebe einen erhöhten Fahrkomfort.
Finanzierung und Leasing über VSC.Bike-Partner
Für die Anschaffung eines Lastenrads stehen unterschiedliche Finanzierungsmodelle zur Verfügung. Wir selbst bieten sowohl Finanzierung als auch Leasing von Zustell- und Lastenrädern über unsere Partner an. Diese finanzieren die gewünschte Lastenfahrrad-Flotte vor und erhalten dann vom Leasingnehmer eine regelmäßige Gebühr. Alternativ können die Räder auch über einen Mietkauf finanziert werden. Alle Rahmenbedingungen wie Nutzungsdauer oder die Höhe des meist monatlichen Entgelts werden in einem Vertrag festgelegt. „Am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit – zum Beispiel 48 Monate – hat der Leasingnehmer unter anderem die Möglichkeit, die Lastenräder gegen neue Modelle einzutauschen, sie weiter zu leasen oder zum Restwert zu erwerben“, sagt Raik Vollmann, VSC.Bike-Geschäftsführer.
Zusätzliche Unterstützung vom Bund
„Für den Erwerb eines Lastenrads stehen zudem Fördermittel des Bundes zur Verfügung“, fährt Vollmann fort. Dazu trat am 1. März 2021 eine neue Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums in Kraft. Dieses bezuschusst den Erwerb von E-Lastenrädern und E-Anhängern für Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowie im kommunalen Bereich. Die Einkaufsprämie beträgt dabei 25 Prozent und reicht bis maximal 2.500 Euro. „Gefördert werden Lieferbikes mit einer Nutzlast ab 120 Kilogramm. Die staatliche Unterstützung erfolgt dabei unabhängig vom Einsatz der Cargo Bikes oder der zu transportierenden Waren“, sagt Vollmann. Jeder, der seine Ware mit einem Lastenrad zustellt, dessen Gesamtlast nicht über 300 Kilogramm liegt, kann die Förderung in Anspruch nehmen. Anträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 29. Februar 2024 entgegen.
Individueller Beitrag zum Klimaschutz
Ob mit oder ohne Förderung – seine Vorteile machen ein Lastenrad zur lohnenden Anschaffung. Der Umstieg aufs Rad ist gesund und – durch Varianten mit elektrischem Antrieb – längst nicht nur sportlichen Nutzerinnen und Nutzern vorbehalten. Zudem leisten Lastenrad-FahrerInnen ihren ganz individuellen
Beitrag zum Klimaschutz. Laut Umweltbundesamt spart zum Beispiel jeder, der täglich rund zehn Kilometer seines
(Arbeits-)Weges mit einem Fahrrad statt mit einem Auto zurücklegt, rund 300 Kilogramm CO2- Emissionen pro Jahr. Ein guter Grund umzusteigen, oder?
Sie möchten mehr über unsere Finanzierungs- und Leasingangebote für Lastenfahrräder erfahren oder wünschen eine Beratung zur Bundesförderung? Dann wenden Sie sich gern an unsere Experten.