Förderungen für E-Lastenräder 2025: Unterstützung, die Geld sparen kann
Lastenräder mit und ohne E-Antrieb gewinnen als umweltfreundliche Transportalternative zunehmend an Bedeutung. Doch sie sind in der Regel teurer als herkömmliche Fahrräder. Um den Umstieg auf die nachhaltige Mobilitätslösung zu erleichtern, bietet vor allem der Bund auch im Jahr 2025 ein Förderprogramm an. Bei den Länderförderungen sieht es momentan eher mau aus. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über wichtige Fördermöglichkeiten.
Bundesweite Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenrädern und E-Lastenanhängern. Seit dem 1. Oktober 2024 können Unternehmen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Förderanträge stellen. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenrad oder Anhänger. Voraussetzungen sind unter anderem ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm und eine fest mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit.
Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
Wer kann einen Antrag stellen?
- Unternehmen aller Größen
- Freiberufler
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Welche Lastenräder sind förderfähig?
- Lastenräder mit elektrischem Antrieb
- E-Lastenanhänger für Fahrräder
- Mindestanforderung: Ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg sowie eine fest verbaute Transportmöglichkeit
Wie hoch ist die Förderung?
- 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenrad oder Anhänger
Wo wird der Antrag gestellt?
- Über das elektronische Antragsportal des BAFA. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Weitere Informationen und den direkten Link zur Antragstellung finden Sie hier: www.bafa.de
Förderung auf Länderebene?
Neben der bundesweiten Förderung gab es auch vonseiten der Bundesländer zahlreiche eigene Förderprogramme. Allerdings sind auch hier die derzeit klammen kommunalen Kassen zu spüren. So sind die Programme ausgelaufen, eingestellt oder die Fördersumme ist schon vollständig abgerufen. Ewas anders liegt der Fall in Sachsen: Hier können Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen für Lastenräder mit und ohne E-Antrieb Förderungen von bis zu 1.500 Euro beantragen. Es können allerdings aktuell keine Anträge aus 2025 bearbeitet werden: Mit dem Doppelhaushalt 2025/26 muss noch entschieden werden, ob auch in diesem Zeitraum Gelder für das Programm bereitstehen.
Doch auch wenn die Förderung durch die Bundesländer aktuell strenggenommen nicht stattfindet, kann es sinnvoll sein, in regelmäßigen Abständen auf den Seiten der Länder zu schauen, ob neue Projekte angestoßen oder frühere Förderungen wieder aufgenommen wurden.
Neben Bund und Ländern bieten auch viele Städte und Gemeinden zusätzliche Förderungen an. Es lohnt sich, direkt vor Ort nachzufragen!
Hinweise zur Antragstellung
Auch auf Landes- und Kommunalebene gilt: Für den Großteil der Förderprogramme ist der Antrag vor dem Kauf des E-Lastenrads zu stellen. Daher sollte sich jeder, der eine Förderung nutzen möchte, frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Fristen eines Programms informieren. Informationen und Antragsformulare gibt es auf den jeweiligen Websites der Landesinstitutionen. Wichtiger Hinweis: Die Angaben in diesem Blogbeitrag sind ohne Gewähr. Für nähere Informationen verweisen wir auf die BAFA-Seite oder die Landesinstitutionen, die Gemeinden.
Sie wollen sich von unseren Experten beraten lassen oder die Vorteile eines E-Lastenrads selbst kennenlernen? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin oder eine Probefahrt!